Dipl.-Päd.
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Kindertagesstätten, die inklusiv arbeiten, müssen nachweisen, dass sie über entsprechend qualifizierte Fachkräfte verfügen. Das können heilpädagogische oder sozialpädagogische Fachkräfte sein, die sowohl mit regelpädagogischen als auch heilpädagogischen Fachkenntnissen und Arbeitsweisen vertraut sind und diese vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannte berufsbegleitende Langzeitfortbildung absolviert haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Die Fortbildung […]