Inklusives Wahlrecht
Für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Politik und am gesellschaftlichen Leben
Im Frühjahr 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen mit Behinderungen für rechtswidrig erklärt. Allein in Niedersachsen durften bis dahin etwa 10.000 betreute Menschen mit Behinderung nicht wählen (bundesweit mehr als 85.000 Menschen).
Die UN-Behindertenkonvention, die Deutschland 2009 unterschrieben hat, fordert, »dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.«
Heute gilt das inklusive Wahlrecht für alle. Nun kommt es darauf an, das Recht mit entgegenkommenden Strukturen und Maßnahmen in die Praxis zu überführen und dafür Sorge zu tragen, dass Menschen, die wählen wollen, die entsprechenden Hilfen bekommen, die sie brauchen, damit sie ihr Bürger*innenrecht ausüben können.
Gemeinsam mit der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen (AEWB) und dem Verein ›Selbstbestimmt Leben‹ plant das Ev. Bildungszentrum, Menschen mit Behinderungen einzuladen, sich politisch weiterzubilden, gesellschaftliche Wünsche, Interessen und Belange zu formulieren und das passive und aktive Wahlrecht zu nutzen.
Seminarleitung:
Florian Grams/Kathrin Busch
Florian Grams,
Historiker, Vorstandsmitglied bei ›Selbstbestimmt Leben‹ Hannover e.V.
Pädagogische Verantwortung:
Preis | Anzahl | |
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Kostenbeitrag (DZ) | 250,00€ (EUR) | Abgelaufen |
Kostenbeitrag (EZ) | 270,00€ (EUR) | Abgelaufen |